Sechs wissenswerte Fakten zum Thema Forderungsverkauf

1. Entwicklung des Factorings

Die ersten Vorläufer des Forderungsverkaufs gab es bereits zu Zeiten der Fugger im 14.  Jahrhundert. Im 19.  Jahrhundert gab es in der US-amerikanischen Textilindustrie bereits organisierte Factoring-Transaktionen. Aus diesem Grunde stammen auch die neuzeitlichen systematischen Finanzierungsformen des Factorings aus den USA. In Deutschland gibt es den Forderungsverkauf erst seit Mitte des 20ten Jahrhunderts, 1974 wurde der Deutsche Factoring-Verband e. V. gegründet, der aber immer wieder mit Rechtshindernissen konfrontiert wurde. In den folgenden Jahren wurden entscheidende Rechtsfragen vom BGH geklärt, so dass sich Factoring auch in Deutschland etablierte.


2. Warum Forderungen verkaufen?

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Heutzutage ist der Verkauf von Forderungen sehr beliebt bei vielen Unternehmen, da er sowohl weniger Personal- und Verwaltungsaufwand als auch Kostensenkungen durch sofortige Liquidität zur Folge hat. Sobald ein Kunde seine Forderungen nicht ordnungsgemäß zurückzahlt und eine Rückzahlung unwahrscheinlich ist, handelt es sich für den Kreditor um eine sogenannte notleidende Forderung. Vorteil des Forderungsverkaufs ist die sofortige Liquidität, die so die Verbindlichkeiten des Kreditors verringert und die Bilanzstruktur verbessert, da das Factoring-Unternehmen die Forderung gleich leistet. Auf diese Weise kann das Unternehmen zeitnah neue Investitionen tätigen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt, der bei dem Verkauf von Forderungen entsteht, ist die Tatsache, dass sich das Unternehmen auf das Kerngeschäft konzentrieren kann, anstatt sich mit vergangenen Problemfällen zu beschäftigen.

Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen kann der Verkauf von Forderungen sehr hilfreich sein. Für den Erhalt der Liquidität und der Bonität sind solche Unternehmen meist auf rechtzeitige Zahlungen angewiesen. Wenn Sie Ihre Forderungen verkaufen, fallen Gebühren an das Factoring-Unternehmen an – das bedeutet, dass nicht der komplette Rechnungs-/Forderungsbetrag an das Unternehmen ausgezahlt wird. Werden diese vergleichsweise geringen Kosten allerdings mit den eigentlich anfallenden Personal- und Verwaltungskosten für das eigene Forderungsmanagement verglichen, zahlt sich ein Forderungsverkauf in jedem Fall aus.


3. Welche Forderungen können verkauft werden?

Aus welchen Leistungen die zahlungsgestörten Forderungen stammen ist unerheblich. Die zum Verkauf stehenden Forderungspakete sollten mindestens aus 100 Einzelforderungen bestehen, dies können sowohl einzelne als auch wiederkehrende Forderungen sein.

Es gibt zudem unterschiedliche Formen des Factorings. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen echten und unechten Forderungen. Echte Forderungen sind jene, die im Ganzen an das Factoring-Unternehmen abgetreten werden. Auch das Ausfallrisiko geht an den neuen Gläubiger, also an BCM über. Diese Art des Factorings findet in der Praxis am Häufigsten statt. Bei der Übernahme von unechten Forderungen hingegen wird das Factoring-Unternehmen neuer Gläubiger, übernimmt aber kein Ausfallrisiko. Das Unternehmen hilft dem Kunden, seine ausstehenden Forderungen wieder einzutreiben. Zahlt der Schuldner nicht, geht dies zu Lasten des ehemaligen Gläubigers. Business Capital Management Wiehl übernimmt in der Regel echte Forderungen.


4. Wie funktioniert der Forderungsverkauf?

Im Rahmen des Forderungsverkaufs werden offene Rechnungen oder Forderungen, die dem Kunden gestellt wurden, an beispielsweise ein Factoring-Unternehmen verkauft. Sie stellen BCM Wiehl einfach Ihre Forderungsdaten zur Verfügung, welche selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Business Capital Management prüft die Bonität der Schuldner, die Ergebnisse der Analyse werden im nächsten Schritt bewertet und so ein fairer Verkaufspreis ermittelt.


5. Ermittlung des Kaufpreises

Die Ausgangsbasis wird immer bei dem künftig zu erwartenden Beitreibungserfolg der Schulden gesetzt. Die Höhe unterscheidet sich in zweierlei Hinsicht vom Ergebnis der eigenen Beitreibungsmöglichkeiten. So kann einerseits der eigens geleistete Zeitaufwand dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden und andererseits führt die Einschaltung eines Dritten oftmals zu einer höheren Zahlungsbereitschaft des Schuldners, auch als „Third-Party-Effect“ bezeichnet.


6. Forderungen verkaufen – Der Abschluss

Im Folgenden werden weitere Modalitäten, wie der Kaufvertrag geklärt und nach dem Vertragsabschluss sofort der Kaufpreis ausgezahlt. Mit dem Forderungsverkauf gehen beim echten Factoring dann alle Rechte und Pflichten auf das Factoring-Unternehmen über.


 

Während des ganzen Prozesses haben Sie einen Mitarbeiter von BCM Wiehl als festen Ansprechpartner, der Ihnen jederzeit beratend zur Seite steht.

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